Um weiterhin eine ausreichende Trinkwasser- und Löschwasserversorgung zu gewährleisten, sind Einschränkungen bzw. Wassersparmaßnahmen im gesamten Gemeindegebiet von Seeboden ab sofort dringend notwendig und wurde dahingehend eine Verordnung erlassen, die Sie nachstehend herunterladen können.
Verboten ist bis auf Weiteres:
- das Befüllen von Schwimmbecken, -bädern und Pools
- das Bewässern von Rasenflächen, Grünanlagen, Hecken und Bäumen
- das Waschen von Kraftfahrzeugen
Ein Verstoß gegen diese Verordnung stellt eine Verwaltungsübertretung dar und wird bei der Bezirksverwaltungsbehörde zur Anzeige gebracht. Der Strafrahmen gem. § 26 Abs. 1 lit. b K-GWVG reicht bis zu € 2.180,00.
Um eine ausreichende Trinkwasser- und Löschwasserversorgung weiterhin zu gewährleisten, ersuchen wir Sie dringend, o.a. Punkte einzuhalten. Der generelle Aufruf zum Wassersparen ergeht auch weiterhin im Namen aller Wasserversorger unserer Marktgemeinde.
Wir bitten um Verständnis für diese notwendigen Maßnahmen.