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Kastrationspflicht für Katzen & Kater

Ein Bericht von Dr. Jutta Wagner, Tierschutzombudsfrau des Landes Kärnten

Katzen sind extrem vermehrungsfreudige Tiere. Eine Katze kann in 5 Jahren theoretisch 12.680 Nachkommen erzeugen!
Eine ungebremste Vermehrung führt zu Problemen – für die Katzen selbst, für Menschen und die Umwelt. Außerdem können Sie Krankheiten auf Tiere und Menschen übertragen werden. In Österreich gilt demnach eine Kastrationspflicht für Katzen.
Jeder Tierhalter muss seine Katze von einem Tierarzt kastrieren lassen oder eine Zucht für dieses Tier bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft melden. Zu melden sind auch ev. nötige Untersuchungen um „Qualzucht“ zu verhindern. Jungtiere, die für die Zucht verwendet werden sollen, sind spätestens vor Ausbildung der bleibenden Eckzähne mit einem Mikrochip durch einen Tierarzt zu kennzeichnen. Bei Nichtbeachtung der gesetzlichen Grundlage sieht das Tierschutzgesetz bis zu € 3.750 Strafe vor. Bitte melden Sie halterlose und verwilderte Katzen auf Ihren landwirtschaftlichen Anwesen Ihrem Gemeindeamt. Mit Hilfe Ihrer Gemeinde, der Tierärzteschaft und dem Land Kärnten kann, im Rahmen der Möglichkeiten der Katzenkastrationsaktion, im Sinne des Tierschutzes geholfen werden.