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Kastrationspflicht von Katzen

Geschätzte Gemeindebürgerinnen!
Geschätzte Gemeindebürger!

Als Kärntner Tierschutzombudsfrau möchte ich Sie über die gesetzliche Pflicht, Katzen  kastrieren zu lassen, aufklären:

Täglich werde ich mit dem Problem der ungehemmten Katzenvermehrung konfrontiert. Einheimische und Touristen beklagen sich über leidende, kranke und durch Inzucht geschädigte Katzengruppen. Diese Populationen bereiten den Menschen Schwierigkeiten durch ihre Ausscheidungen und ihr oft zerstörerisches Verhalten.

Eine einzige nichtkastrierte Katze kann in 5 Jahren 12.680 Nachkommen produzieren!

Diese Fähigkeit zur lawinenartigen Vermehrung gelingt durch eine außerordentlich hohe Fruchtbarkeit dieser Tierart. Etwa ab dem 7. Lebensmonat wirft eine Katze bis zu 3mal pro Jahr ca. 4 Katzenwelpen. Laufende Würfe erfolgen  bis zu ihrem natürlichen Lebensende mit bis zu 20 Jahren. Streunende, nicht auf Menschen geprägte  Katzen bekommen ebensolche Nachkommen. Diese verwilderten Tiere und vor allem deren Nachkommen lassen sich von Menschen nicht berühren.

Aus diesem Grund gilt in Österreich eine Kastrationspflicht von Katzen mit regelmäßigem Auslauf ins Freie.

Ausgenommen sind nur gemeldete Katzenzuchten.

Bei einer Katzenkastration werden die Eierstöcke bzw. die Hoden entfernt. Die Tiere werden insgesamt gesünder, schöner und erreichen ein höheres Lebensalter. Die Lust Schadnager zu bekämpfen bleibt jedoch erhalten.

Lassen Sie Ihre Katzen kastrieren!

Mag. Dr. Jutta Wagner, Tierschutzombudsfrau