Automatische Zuerkennung des Kärnten Bonus Plus 2023 ab 15.01.2023 für Personen, die soziale Unterstützungsleistungen (Wohnbeihilfe, Familienzuschuss, Sozialhilfe, sowie Heizzuschuss) erhalten und Bezieher des Kärnten Bonus 2022.
Der Kärnten Bonus Plus sieht eine Unterstützungsleistung in der Höhe von insgesamt Euro 600,00 vor, die in 4 Teilbeträgen wie folgt ausbezahlt werden soll:
• Jänner: € 100 • Februar: € 300 • März: € 100 • April: € 100
Eine rückwirkende Gewährung ist vorgesehen. Beispielsweise werden bei einer Antragstellung im Februar, März oder April die Beträge ab Jänner rückwirkend gewährt.
Eine Antragstellung ist nur möglich unter Vorlage folgender Unterlagen:
• Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein…)
• Sozialversicherungsnummer
• Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder (Haushalts-Monatseinkommen Zeitraum November 2022 bis April 2023 z.B: Pensionsnachweis, AMS-Bezugsbestätigung, Kinderbetreuungsgeld, Einkommensteuerbescheid bei selbständiger Tätigkeit,)
• Angabe der Bankverbindung inkl. Nachweis, dass der Antragsteller auch Kontoinhaber ist.
Einkommensgrenzen (netto monatlich ohne Sonderzahlungen)
- bei Alleinstehenden / Alleinerziehern = € 1.600
- bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen (z.B. Ehepaare, Lebensgemeinschaften,Elternteil mit volljährigem Kind) = € 2.400,-
- Zuschlag für jede weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Person (auch Minderjährige) = € 400,-
- bei Alleinerziehenden: Zuschlag für jede weitere minderjährige Person im gemeinsamen Haushalt lebende Person = € 700,-